FAQ: Questions and answers
2027 is the first time Switzerland has a «Swiss Capital of Culture»: in La Chaux-de-Fonds. The next Swiss city is set to bear this title in 2030.
But how do you become «Swiss Capital of Culture» in 2030? What are the criteria and how is it selected?
We have compiled answers to the most important questions.
- Swiss Capital of Culture at a glance
- The concept: Swiss Capital of Culture
- Call for application 2030
- Criteria and objectives
- Jury
- Application documents
Some informations are only in German actually and will soon be available in English. Thank you for your understandig.
Swiss Capital of Culture in brief
Who is the initiator of the Swiss Capital of Culture project?
The independent association Swiss Capital of Culture (KHS) was founded in 2013. It is chaired by Daniel Rossellat, Mayor of Nyon, and currently has 23 members.
What are the aims of the Swiss Capital of Culture project?
The promotion of cultural diversity, the valorisation of artistic creation and the strengthening of national cohesion are the main objectives of the project Swiss Capital of Culture. And this in the long term.
For one year, a city or region becomes the cultural heart of the country. A unifying event of national importance where artists and the population from all over Switzerland meet, exchange ideas and cultivate diversity.
The concept Swiss Capital of Culture
In welchem Rhythmus findet die Kulturhauptstadt Schweiz statt?
Der Titel «Kulturhauptstadt Schweiz» wird alle drei Jahre an eine Schweizer Stadt mit mindestens 20’000 Einwohner*innen verliehen.
Welche Rolle hat der nationale Verein Kulturhauptstadt Schweiz inne?
Der Verein Kulturhauptstadt Schweiz (KHS) garantiert den Fortbestand des Projekts und die Einhaltung des Konzepts.
Der Verein ernennt zudem eine Jury, die aus 10 bis 15 Persönlichkeiten und Experten*innen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Medien besteht. Die Jury prüft die Bewerbungsunterlagen und verleiht den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz».
Welche Rolle übernimmt der Bund?
Der Bund unterstützt dieses Projekt, das die kulturelle Vielfalt fördert und den nationalen Zusammenhalt stärkt, langfristig. Im März 2024 verabschiedete der Bundesrat die Kulturbotschaft 2025-2028, in der das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz speziell erwähnt wird. Diese Anerkennung ist entscheidend, damit das Projekt auf nationaler Ebene weiter bestehen kann.
Wird das Projekt politisch unterstützt?
Das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz hat in den letzten Monaten rasant an Fahrt aufgenommen und erfreut sich einer breiten politischen Unterstützung. So wurde das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz in die Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundesrates aufgenommen, für die die Räte demnächst die Höhe des Bundesbeitrags festlegen werden.
Wer unterstützt den Verein KHS finanziell?
Der Verein Kulturhauptstadt Schweiz wird finanziell unterstützt durch die Beiträge seiner Mitglieder, durch das Bundesamt für Kultur (BAK) sowie durch Partnerschaften mit Unternehmen und Stiftungen.
Wie arbeitet der Verein mit den bewerbenden Städten zusammen?
Es ist eine Partnerschaft zwischen dem nationalen Verein Kulturhauptstadt Schweiz und den Städten. Transparenz und Offenheit untereinander sind von entscheidender Bedeutung.
Submission 2030
Wer kann sich bewerben?
- Jede Stadt, die grundsätzlich mindestens 20’000 Einwohner hat, kann sich bewerben.
- Mehrere Städte können sich zusammenschliessen, um eine grössere Region zu repräsentieren. Dabei ist zu beachten, dass das Projekt an sich eine echte Investition in menschlicher und finanzieller Hinsicht voraussetzt.
Wer führt das Auswahlverfahren durch?
- Der Verein KHS ist der Garant für die Einhaltung des Konzepts und die Nachhaltigkeit des Projekts, das alle drei Jahre stattfindet.
- Seine Jury ist das Organ, das die Bewerbungen validiert und den Titel Kulturhauptstadt Schweiz verleiht.
Wie funktioniert der Bewerbungsprozess?
Die Ausschreibung wird sechs Jahre vor jeder Veranstaltung veröffentlicht. Den Städten wird eine Frist von einem Jahr eingeräumt, um ihre Bewerbung einzureichen.
Der Bewerbungsprozess erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt 1: Die interessierte Stadt gibt kurz an, warum sie sich bewerben möchte. Dies geschieht in Form einer Absichtserklärung, dem Letter of Intent (LOI)
- Schritt 2 : Die Stadt bestätigt ihren Wunsch, an der Initiative teilzunehmen, mit einer detaillierteren Beschreibung ihres Projekts, in der sie ihre Absichten, Möglichkeiten und Interessen erläutert (Bid Document).
Criteria and goals
Welche Kriterien und Ziele sollen erreicht werden?
Allgemein
- Das Projekt muss in erster Linie kultureller Art sein, auch wenn es andere Komponenten wie Wirtschaft oder Tourismus umfasst.
- Es muss zur Transformation der Stadt (resp. der Region) entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen beitragen (Stadtplanung, Renovierung von Orten und Infrastrukturen usw.).
- Per Definition ist die Veranstaltung regional verankert, ihre Reichweite sollte jedoch national sein.
- Das Projekt darf sich nicht darauf beschränken, Bestehendes aufzuwerten (business as usual), sondern über das übliche kulturelle Angebot hinausgehen.
- Das Projekt muss eine langfristige Vision haben, die über die einzelne Veranstaltung hinausgeht. Es muss sich in die Gesamtstrategie der Stadt einfügen und die Verbindungen zwischen Kultur, Bildung, Tourismus, Raumplanung und anderen Bereichen stärken.
- Das Projekt muss Teil einer umfassenden und kohärenten Vision sein, z.B. rund um ein Thema, das der Veranstaltung eine Identität verleiht. Hier einige Beispiele zu Themen, die von Städten im Rahmen der europäischen Projekte vorgeschlagen wurden:
- Mons 2015: Wenn Technologie auf Kultur trifft.
- Aarhus 2017: Let's rethink (Den Wandel durch Kunst und Kultur überdenken).
- Die zu erreichenden Ziele sind nicht quantitativer Art. Jedes Projekt ist anders, da jede Stadt vor anderen Herausforderungen steht. Die Ziele müssen jedoch den vom Verein KHS festgelegten Vorgaben entsprechen.
- Die Bewerberstädte müssen klare (künstlerische oder kulturelle, wirtschaftliche, soziale, touristische, städtische), relevante und messbare Wirkungsindikatoren vorschlagen. Diese Wirkungsindikatoren sind für die Überwachung des Projektfortschritts und die Bewertung der Ergebnisse von entscheidender Bedeutung.
Künstlerische und kulturelle Inhalte
- Das Projekt muss eine klare und kohärente künstlerische Vision und Strategie für das Kulturprogramm bieten.
- Die entscheidenden Kriterien bei der Auswahl einer ausrichtenden Stadt sind der Umfang und die Vielfalt der angebotenen Aktivitäten und ihre künstlerische Gesamtqualität sowie die Fähigkeit, das lokale Kulturerbe mit innovativen und experimentellen kulturellen Ausdrucksformen zu verbinden.
- Lokale Künstler und Kulturschaffende sollten an der Gestaltung und Durchführung des Kulturprogramms beteiligt sein.
- Das kulturelle Angebot sollte ein breites Spektrum an Kunstformen abdecken und kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen sowie Angebote für ein breites Publikum und anspruchsvollere Kunstformen mischen.
Mitwirkung
- Die lokale Bevölkerung und die Zivilgesellschaft müssen in die Vorbereitung des Antrags und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.
- Das Projekt muss jungen Menschen, marginalisierten oder benachteiligten Personen und Freiwilligen Möglichkeiten zur Beteiligung bieten. Es muss ausserdem sicherstellen, dass das kulturelle Angebot für möglichst viele Menschen zugänglich ist, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Schulen sollten eng in die Vorbereitung der Bewerbung und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.
Management
- Die Bewerberstadt muss eine klare und kohärente Managementstruktur sowie ein Führungskonzept vorschlagen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden und dem operativen Team, einschliesslich des künstlerischen Teams, vorsieht.
- Ein realistisches Budget und eine realistische Finanzierungsstrategie müssen den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
- Das Projekt muss von einer angemessenen Marketing- und Kommunikationsstrategie begleitet werden.
- Das operative Team muss über Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen verfügen, um das Kulturprogramm für das Jahr zu planen, zu verwalten und durchzuführen.
Finanzierung
- Es gibt kein Mindestbudget für eine Kandidatur. Der Verein Kulturhauptstadt Schweiz geht jedoch davon aus, dass ein Budget von rund 18 bis 20 Millionen Franken notwendig ist, um eine Ausgabe erfolgreich durchzuführen. Dieser Betrag ist daher abhängig von den bestehenden finanziellen Mittel der Stadt und der Kulturinstitutionen, der Ambition der Stadt und der geplanten Struktur der Projektorganisation (Prinzip: Cost-to-design-to-ambition).
- Das Bewerbungsdossier muss ein realistisches Budget enthalten, mit ausreichenden Informationen zu den einzelnen Budgetpositionen.
- Die Finanzierungsquellen müssen einen öffentlichen Beitrag (Gemeinde, Kanton, Bund), einen privaten Beitrag (Partnerschaften) sowie weitere Quellen (Kartenverkauf, Crowdfunding usw.) umfassen.
Fähigkeit, das Projekt zum Erfolg zu führen
- Jede Bewerberstadt muss nachweisen, dass das Projekt auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene über eine breite politische Unterstützung verfügt.
- Die Bewerberstadt muss über eine ausreichende und angemessene Infrastruktur verfügen, um den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz» beanspruchen zu können.
- Das Projekt muss politisch breit getragen werden, über die üblichen Parteigrenzen hinweg.
- Das operative Team muss in der Lage sein, eng mit den zuständigen Stellen der Stadt zusammenzuarbeiten.
- Die Tourismus- und Hotelinfrastruktur muss ausreichend sein, um während der Veranstaltung Besucher*innen aufnehmen zu können.
The Jury
Our expert panel.
The jury members support the project and its implementation with their professional expertise.
Who are the membres?
- Anne Bisang, director TPR - Théâtre populaire romand
- Raphaël Brunschwig, Managing Director Locarno Film Festival
- Jacques Cordonier, consulente indipendente, ex Capo del Servizio culturale del Cantone Valais/Wallis
- Cathy Flaviano, director Play Suisse SRG SSR
- Daniel Hassenstein, membre of the association Swiss Captial of Culture, vice-president Paléo Festival
- Daniel Hitzig, moderator, editor and consultant
- Roland Hochstrasser, Capo dell’Ufficio dell’analisi e del patrimonio culturale digitale
- Vincent Kucholl, Actor, artist, comedian, author at Editions LEP
- Marta Kwiatkowski, Head of Corporate Social Responsibility Die Mobiliar
- Diana Segantini, Segantini Unlimited, cultural manager
- Carine Zuber, membre of the association Swiss Captial of Culture, cultural manager
What are their tasks?
- They decide to which city the label will be awarded.
- They accompany the selection process (call for applications, evaluation of the dossiers, nomination) and assess the application documents according to the criteria of the association Capitale Culturelle Suisse.
- They accompany the chosen city during the application process and during the implementation phase.
- They help to promote the association and the project of the chosen city and thus gain visibility; this in their function as ambassadors and mediators.
- They meet two to three times a year.
Application documents
Letter of Intent (LOI)
With the Letter of Intent (LOI), the city informs the KHS Association of its binding intention to
- to enter into an initial exchange for a 2030 application and
- consider the political will and feasibility to be given.
Download LOI - German version (PDF)
Download LOI - French version (PDF)
Submission deadline: Friday, 28 March 2025, 12.00 noon
By email to info@capitaleculturelle.ch as a PDF and signed (with digitally verified signature)
Bid document: The set of rules for submitting your application
We go into detail with the bid document (tender document). We ask specifically about the motivation, the idea and the implementation for 2030, the organisational structure, the financing, the benefits for your city and region, etc.
The information provided is accurate. If necessary, they should be declared as probabilities.
Download Bid Document - German version (PDF)
Download Bid Document - French version (PDF)
Submission deadline: Friday, 31 December 2025, 12.00 noon
By e-mail to info@capitaleculturelle.ch as a PDF and signed (with digitally verified signature)